Aktuelle Meldungen aus Selm
Stadt und Bezirksregierung informieren über Zukunft der Notunterkunft
Wie geht es nach dem Jahreswechsel mit der Notunterkunft auf dem Gelände des LAFP weiter? Diese Frage steht aktuell im Raum, da die von der Stadt Selm ausgesprochene Duldung der Unterkunft am 31. Dezember 2023 ausläuft. Angesichts weiter hohen Flüchtlingszahlen und dem Bedarf an Unterbringungsplätzen, hat die Bezirksregierung Arnsberg beantragt, die Notunterkunft bis zum 30. Juni 2024 weiterbetreiben zu können. Darüber informierten am Montag Vertreter der Stadtverwaltung, der Bezirksregierung und Kreispolizeibehörde Unna bei einer Bürgerversammlung in der Mensa des LAFP.
„Wir hatten Ihnen versprochen, Informationen so zeitnah wie möglich geben zu wollen. Das wollen wir heute Abend hier tun“, begrüßte Bürgermeister Thomas Orlowski die circa 100 Anwesenden. Warum die Bezirksregierung den Antrag auf Verlängerung gestellt hat, machte Dr. Andreas Hohlfeld von der Bezirksregierung deutlich. „Circa 2000 bis 2500 Geflüchtete erreichen jede Woche Nordrhein-Westfalen – Tendenz steigend.“ Die Lage in den Landesunterkünften sei angespannt, die Auslastung betrage nahezu 100 Prozent. Daher sei man auf alle Plätze angewiesen. „Auch die Kommunen sind an der Belastungsgrenze. Daher sind Plätze in Notunterkünften wie in Selm elementar wichtig“, so Dr. Hohlfeld.
Maximal 500 Geflüchtete
Die Stadt und der Rat hatten jedoch zuvor betont, die für den Weiterbetrieb notwendige Duldung nur auszusprechen, wenn es Veränderungen innerhalb der Einrichtung geben wird. Dem war die Bezirksregierung in Abstimmung mit dem zuständigen Ministerium nachgekommen. So soll, falls der Rat sich für die weitere Duldung in seiner Sitzung am 16. November ausspricht, die Notunterkunft ab dem 1. Januar nur noch mit maximal 500 Geflüchteten belegt sein.
Bei einem Großteil der Anwesenden kamen die Pläne für den Weiterbetrieb der Notunterkunft mit den nun zugesicherten Änderungen positiv an. Der Rat wird in seiner Sitzung am 16. November letztlich darüber beschließen, ob die Stadt die Duldung der Notunterkunft verlängern wird.