Aktuelle Meldungen aus Selm
Sand statt Salz für Streuen auf Gehwegen nutzen
Der Wetterbericht kündigt für die nächsten Tage Minustemperaturen und Schneefälle für die Stadt Selm an. Es sind bereits die ersten Anfragen beim Ordnungsamt der Stadt Selm eingegangen, mit welchen Mitteln in diesem Fall Gehwege gestreut werden dürfen. Die Stadtverwaltung macht daher darauf aufmerksam, dass das Streuen mit Salz verboten ist. In der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung heißt es dazu: „Auf Gehwegen ist bei Eis- und Schneeglätte zu streuen, wobei die Verwendung von Salz oder sonstigen auftauenden Stoffen grundsätzlich verboten ist; Ihre Verwendung ist nur erlaubt a) in besonderen klimatischen Ausnahmefällen (z.B. Eisregen), in denen durch Einsatz von abstumpfenden Mitteln keine hinreichende Streuwirkung zu erzielen ist, b) an gefährlichen Stellen an Gehwegen, wie z.B. Treppen, Rampen, Brückenauf- oder - abgängen, starken Gefälle- bzw. Steigungsstrecken oder ähnlichen Gehwegabschnitten.“ Das Räumen bzw. Beseitigen von Eis und Schnee auf Gehwegen ist laut der Satzung den Anwohnern übertragen.
Das Streuen mit Streusalz ist alles andere als umweltverträglich: Das Salz löst sich, sickert in den Boden und reichert sich in Wurzeln an. Es kann am Rand wachsende Pflanzen schädigen, bei direktem Kontakt sogar verätzen. Tiere können sich zudem schnell die Pfoten an dem aggressiven Granulat entzünden. Ebenfalls greift das Salz durch Korrosion auch Autoteile und Häuserfassaden an. Besser ist daher das Streuen mit abstumpfenden Mitteln wie Sand oder Lavagranulat.