Aktuelle Meldungen aus Selm
Nach zwei Jahren pandemiebedingter Pause scheint es, dass in diesem Jahr wieder Osterfeuer möglich sind. Deshalb erinnert die Stadt Selm daran, Osterfeuer rechtzeitig anzumelden. Die Ausrichtung des Osterfeuers erfolgt jedoch auf eigene Gefahr. Sollte das Abbrennen an Ostern rechtlich nicht möglich sein, wird die Stadt Selm nicht für die Entsorgung des Grünschnitts sorgen.
Das geplante Feuer muss spätestens 14 Tage vor dem Veranstaltungstag schriftlich angezeigt werden. Antragsformulare und die dazu gehörende Verordnung können im Internet auf der Homepage der Stadt Selm unter dem Punkt „Osterfeuer“ herunter geladen werden. Die Anträge liegen zudem beim Ordnungsamt, Zimmer 033, Altbau Stadtverwaltung Selm, Adenauerplatz 2, zur Mitnahme bereit. Anmeldeschluss ist der 31. März.
Auf dem Formular muss ein Ansprechpartner oder Aufsichtsperson mit einer Handynummer, von wann bis wann das Feuer brennt, was genau verbrannt wird und welche Löschmittel bereit stehen benannt werden.
Da Osterfeuer der Brauchtumspflege dienen, müssen diese öffentlich sein. Private Osterfeuer sind grundsätzlich nicht erlaubt. Laut Verordnung dürfen nur Glaubensgemeinschaften, Organisationen, Vereine und Nachbargemeinschaften ein Osterfeuer organisieren. Sollten Feuer privat durchgeführt werden, kann ein Bußgeld verhängt werden.