Aktuelle Meldungen aus Selm
Osterfeuer rechtzeitig anmelden
In wenigen Wochen wird Ostern gefeiert. Traditionell brennen viele Vereine oder Institutionen rund um die Feiertage ein Osterfeuer ab. Diese müssen jedoch zuvor bei der Stadt Selm angemeldet sein. Darauf macht die Verwaltung aufmerksam.
Das geplante Feuer muss vor dem Veranstaltungstag schriftlich angezeigt werden. Antragsformulare liegen beim Ordnungsamt, Zimmer 033, Neubau Stadtverwaltung Selm, Adenauerplatz 2, zur Mitnahme bereit. Das Formular kann zudem hier herunter geladen werden. Anmeldeschluss ist der 24. März.
Auf dem Formular muss ein Ansprechpartner oder Aufsichtsperson mit einer Handynummer, von wann bis wann das Feuer brennt, was genau verbrannt wird und welche Löschmittel bereit stehen, benannt werden.
Da Osterfeuer der Brauchtumspflege dienen, müssen diese öffentlich sein. Private Osterfeuer sind grundsätzlich nicht erlaubt. Laut Verordnung dürfen nur Glaubensgemeinschaften, Organisationen, Vereine und Nachbargemeinschaften ein Osterfeuer organisieren. Sollten Feuer privat durchgeführt werden, kann ein Bußgeld verhängt werden.