Aktuelle Meldungen aus Selm
Jahressteuerbescheide 2025 werden versendet
Wie in jedem Jahr zu dieser Zeit bereitet die Stadtverwaltung Selm aktuell den Versand der Jahressteuerbescheide vor. Zunächst erfolgt der Versand der Gewerbe- und Hundesteuerbescheide. Für die letztgenannte Steuerart erfolgt aufgrund der umfangreichen Grundsteuerreformarbeiten die in 2024 angekündigte Hundebestandszählung nun im Jahr 2025.
Der Rat der Stadt Selm hatte in seiner Dezembersitzung nicht nur die Gebühren für das Jahr 2025, sondern auch die neuen Grundsteuerhebesätze in Selm beschlossen. Diese Beschlussfassung wurde notwendig, da im Zuge der Grundsteuerreform die alten Hebesätze ihre Gültigkeit verloren haben. Hierdurch erhalten die Selmer Haushalte nun in 2025 die Steuerbescheide erstmalig auf der Grundlage des reformierten Grundsteuerrechtes.
Die Reform kann dazu geführt haben, dass Eigentümer erheblich mehr, weniger oder in Einzelfällen eine annähernd gleichbleibende Steuer entrichten müssen. Wichtig ist dabei zu prüfen, wodurch die Veränderung begründet ist. Hat sich der maßgebliche Grundsteuermessbetrag geändert, sind Rückfragen oder Einwendungen ausschließlich an das Finanzamt Lüdinghausen (02591 - 930 1959) zu richten. Das Steueramt der Stadt Selm ist hierbei an die Festsetzung des Finanzamtes gebunden und kann hierzu keine Auskünfte erteilen. Lediglich zur Höhe des Hebesatzes und der Zahlung können Aussagen durch die Stadtverwaltung getroffen werden.
Versand der Grundbesitzabgabenbescheide ab dem 24. Januar
Der Versand der Grundbesitzabgabenbescheide erfolgt voraussichtlich ab dem 24. Januar. In wenigen noch zu klärenden Fällen kann es vorkommen, dass sich auf dem Bescheid noch keine Grundsteuer befindet, die dann erst in den kommenden Wochen erhoben wird. Hiervon betroffen sind auch vereinzelte Abwasserabrechnungen, da aktuell nicht alle Fälle bis zum geplanten Versanddatum verarbeitet werden können. Diesbezüglich wird darum gebeten, von Anfragen möglichst abzusehen, damit die Aufarbeitung zeitnah erfolgen kann.
Den Grundbesitzabgabenbescheiden liegt wie in den vergangenen Jahren ein Fragebogen zur Erstellung des Mietspiegels bei, der nur noch online bzw. digital an den Kreis Unna zurückgesendet werden kann. Ergänzend ist dem Bescheid ein Schreiben zur neuen Grundsteuer beigefügt und hält weitergehende Informationen bereit.
Die Steuerabteilung der Stadt Selm weist darauf hin, dass Anliegen zu den Bescheiden bevorzugt telefonisch, per E-Mail / Fax oder über das Service-Portal eingereicht werden können. Telefonische Anfragen beantworten die Mitarbeiterinnen der Steuerabteilung montags bis freitags von 8.30 bis 12.30 Uhr und donnerstags zusätzlich von 14 bis 17 Uhr. Aufgrund der Grundsteuerreform ist mit längeren Wartezeiten zu rechnen, dafür wird bereits vorab um Verständnis gebeten.