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Aktuelle Meldungen aus Selm

Jahressteuerbescheide werden verschickt

Der Versand der Jahressteuerbescheide wird aktuell durch die Stadtverwaltung Selm vorbereitet. Der Rat der Stadt Selm hatte zuvor in seiner Dezembersitzung nicht nur die Gebührensatzungen für das Jahr 2023 beschlossen, sondern auch rückwirkend eine neue Abwasserbeseitigungssatzung für das Jahr 2022. Die Beschlussfassung wurde notwendig, da das Land Nordrhein-Westfalen am 15. Dezember 2022 das Kommunalabgabengesetz NRW geändert hat. Diese Gesetzesänderung erfolgte aufgrund eines Urteils des Oberverwaltungsgerichtes NRW, welches die langjährige Rechtsprechung zur kalkulatorischen Abschreibung und Verzinsung grundlegend geändert hatte.

Als Folge sind einerseits die kalkulatorischen Zinsen deutlich zugunsten der Gebührenzahler gesunken, andererseits haben sich die krisenbedingten (Pandemie und Ukrainekrieg) Preissteigerungen zu Lasten der Abgabenpflichtigen ausgewirkt. Für das Jahr 2022 ergeben sich im Rahmen der Schmutzwasserabrechnung und für 2023 im Rahmen der Abwasservorauszahlungen deshalb leichte Gebührenerhöhungen. Ebenfalls steigen ab 2023 die Straßenreinigungsgebühren für den Sommer- und Winterdienst.

Eine deutliche Gebührensenkung hingegen wurde beim Restmüll beschlossen. Dies führt dazu, dass der „Selmer Musterhaushalt“ mit vier Personen durchschnittlich rund 54 Euro mehr im neuen Jahr (rd. 4,50 € im Monat) an Grundbesitzabgaben zahlen muss.

Fragebogen zum Mietspiegel

Den Grundbesitzabgabenbescheiden liegt außerdem erneut ein Fragebogen zur Erstellung des Mietspiegels des Gutachterausschusses im Kreis Unna bei. Mögliche Rückfragen hierzu sind direkt an den Kreis Unna zu richten.

Zunächst werden die Gewerbe- und Hundesteuerbescheide versandt, danach folgen Ende Januar die Grundbesitzabgabenbescheide für das Steuerjahr 2023. Für den Bereich der Hundesteuer wird ab 2023 aus verwaltungsökonomischen Gründen auf den Versand einer Hundesteuermarke verzichtet.

Die Steuerabteilung der Stadt Selm weist darauf hin, dass Anliegen zu den Bescheiden möglichst telefonisch, per  E-Mail / Fax oder über das Service-Portal-Angebot eingereicht werden sollten. Um lange Wartezeiten für persönliche Beratungen in der Verwaltung zu vermeiden, wird um vorherige telefonische Terminvereinbarung gebeten. Telefonische Anfragen beantworten die Mitarbeiterinnen der Steuerabteilung montags bis freitags von 8.30 bis 12.30 Uhr und donnerstags zusätzlich von 14 bis 17 Uhr.

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