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Aktuelle Meldungen aus Selm

Grundsteuererklärung bis zum 31. Januar abgeben

Ende Januar läuft die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung ab. Die Stadt Selm appelliert an alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer, die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts (Feststellungserklärung) rechtzeitig bei ihrem Finanzamt abzugeben. Alle wichtigen Informationen finden die Eigentümerinnen und Eigentümer unter www.grundsteuer.nrw.de. Dort sind auch Erklär-Videos und Klick-Anleitungen, die die Eigentümerinnen und Eigentümer durch die Formulare im Online-Finanzamt ELSTER leiten, zu finden. Zudem sind Check-Listen und ein umfangreicher Fragen-/Antwortenkatalog auf die häufigsten Fragen auf dem Portal zu finden.

Hotline für Rückfragen

Für individuelle Rückfragen steht die extra eingerichtete Grundsteuer-Hotline Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr zur Verfügung. Die Hotline des Finanzamts Lüdinghausen ist unter der Rufnummer (02591) 930-1959 zu erreichen.

Für jedes Grundstück und jeden Betrieb der Land- und Forstwirtschaft muss eine Feststellungserklärung abgeben werden. Die Feststellungserklärung ist bis zum 31. Januar 2023 bei dem zuständigen Finanzamt abzugeben. Eine erneute Verlängerung ist nicht zu erwarten. Wer eine persönliche Aufforderung, die Festsetzung von Verspätungszuschlägen oder im ungünstigsten Fall eine nachteilige Schätzung durch das Finanzamt verhindern möchte, sollte die verbleibende Zeit nutzen.

Bis zum Ablauf des Kalenderjahres 2024 berechnen und erheben die Kommunen die Grundsteuer weiterhin nach der bisherigen Rechtslage. Ab dem 1. Januar 2025 ist der neu festzustellende Grundsteuerwert maßgeblich für die zu leistende Grundsteuer an die Städte und Gemeinden. Somit sind Grundsteuerzahlungen nach neuem Recht ab dem 1. Januar 2025 zu leisten.

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