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Aktuelle Meldungen aus Selm

Briefwahlunterlagen können beantragt werden

In den kommenden Tagen erhalten alle wahlberechtigten Selmerinnen und Selmer die Wahlbenachrichtigungskarten für die anstehende Bundestagswahl. Für diejenigen, die am 23. Februar nicht ins Wahllokal gehen können, besteht ab sofort die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen zu beantragen. Aufgrund der vorgezogenen Wahlen verkürzen sich jedoch die Fristen für die Wahlvorbereitungen. Die endgültige Liste der Kandidierenden für die Bundestagswahl wird voraussichtlich erst am 30. Januar feststehen. Erst danach können die Stimmzettel gedruckt und geliefert werden. Sobald diese bei der Stadt Selm ankommen, können die Briefwahlunterlagen erstellt und verschickt werden. Höchstwahrscheinlich ist dies erst ab der ersten Februar-Woche möglich.

Die Stadtverwaltung wird im Raum 001 (Bürgerbüro) ein Wahlbüro einrichten, wo gegen Vorlage der Wahlbenachrichtigungskarte und des Personalausweises die erforderlichen Unterlagen ausgehändigt werden. Hier sind auch eine Wahlurne sowie eine Wahlkabine aufgestellt, so dass eine unmittelbare Stimmabgabe möglich ist. Den genauen Beginn der Briefwahl und die Eröffnung des Wahlbüros werden frühestmöglich bekanntgeben.

Unterlagen direkt beim Wahlamt beantragen

Wer sich für die Möglichkeit der Briefwahl entscheidet, muss die hierfür erforderlichen Unterlagen direkt beim Wahlamt der Stadt Selm beantragen. Die Wahlbenachrichtigungskarte enthält auf der Rückseite einen entsprechenden Vordruck, der ausgefüllt und unterschrieben an die Stadtverwaltung zurückgeschickt werden muss. Zudem ist eine Beantragung der Briefwahlunterlagen auch über den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigungskarte oder online über diesen Link möglich.

Wie bei den vergangenen Wahlen dürfen die Wahlschein- und Briefwahlunterlagen auch an eine/n andere/n als die/den Wahlberechtigte/n ausgehändigt werden, aber nur dann, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird. Von einer solchen Vollmacht kann aber nur Gebrauch gemacht werden, wenn die/der Bevollmächtigte nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt.

Aufgrund der kurzen Organisations- und Bearbeitungszeit empfehlen wir anstatt der Briefwahl den direkten Gang ins Wahllokal.

Hinweis:

Aufgrund rechtlicher Veränderungen musste die Steinstraße anstelle dem Wahlbezirk 8080 (Jugendzentrum St. Josef) dem Wahlbezirk 8060 (Kindergarten St. Martin) zugeordnet werden.

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