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Aktuelle Meldungen aus Selm

Beteiligung zum Zwischenbericht der Kommunalen Wärmeplanung startet am 6. Januar

Die Stadt Selm erarbeitet seit Mai 2024 den ersten kommunalen Wärmeplan für das gesamte Stadtgebiet. Es handelt sich um ein durch die Nationale Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) gefördertes Vorhaben. Die Förderung sieht die Beteiligung aller relevanten Akteure an der Entwicklung des Wärmeplans vor. Ebenso regelt das Wärmeplanungsgesetz des Bundes unter anderem die Beteiligung der Öffentlichkeit, von Trägern öffentlicher Belange oder der Netzbetreiber an der Erstellung von Wärmeplänen. Entsprechende Regelungen sollen in einem noch ausstehenden Landesgesetz übernommen werden.

Die kommunale Wärmeplanung der Stadt Selm dient dazu, eine treibhausgasneutrale, effiziente Wärmeversorgung bis 2045 zu gestalten. Die kommunale Wärmeplanung ist ein informelles, also rechtlich nicht bindendes Planungsinstrument. Mit dieser Bekanntmachung erfolgt die Möglichkeit Stellungnahmen zum Zwischenbericht zur kommunalen Wärmeplanung der Stadt Selm abzugeben. Der Zwischenbericht umfasst die Bestands- und Potenzialanalyse, den aktuellen Stand der Szenarien und Entwicklungspfade sowie erste Zwischenergebnisse zum Maßnahmenkatalog.

6. Januar bis 6. Februar

Der Zeitraum für Stellungnahmen beginnt am 6. Januar 2025 und endet am 6. Februar 2025. In dieser Zeit kann die vorläufige Webkarte und das Entwurfskonzept zum kommunalen Wärmeplan auf der Internetseite der Stadt Selm abgerufen werden. Stellungnahmen können während der Dauer der Beteiligungsfrist abgegeben werden. Hierzu steht der Weg per E-Mail an waermeplanung@stadtselm.de offen. Zusätzlich besteht für die Öffentlichkeit einschließlich aller Gewerbetreibende die Möglichkeit, über das Beteiligungsportal NRW eine Stellungnahme im oben genannten Zeitfenster einzureichen.

Ferner können Stellungnahmen abgegeben werden:

  • schriftlich per Brief an Stadt Selm, Amt für Stadtentwicklung und Bauen, Adenauerplatz 2 in 59379 Selm.
  • schriftlich per Fax an 02592 69 5106
  • zur Niederschrift während der Sprechzeiten der Ämter der Stadtverwaltung.

Als weitere Zugangsmöglichkeit zu den Unterlagen zum Entwurf des Kommunalen Wärmeplans werden im Verwaltungsgebäude der Stadt Selm, Adenauerplatz 2, 59379 Selm, Amt für Stadtentwicklung und Bauen, Verwaltungsneubau, 4. Obergeschoss, zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich ausgelegt (montags – freitags 8.30 Uhr – 12.30 Uhr, montags – dienstags 14.00 Uhr – 15.30 Uhr, donnerstags 14.00 Uhr – 17.00 Uhr). Hinweis: Das Gebäude ist nicht barrierefrei. Bei Bedarf kann auch hierzu ein Termin vereinbart werden.

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