Offene Ganztagsschule und Übermittagbetreuung
Betreuungsangebote an den Grundschulen der Stadt Selm
Hier gelangen Sie direkt zur digitalen Anmeldung für die Betreuungsangebote: Direkt zur Anmeldung
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Die Offene Ganztagsschule
Was ist die Offene Ganztagsschule (OGS)?
Die Offene Ganztagsschule (OGS) ist ein zuverlässiger und qualifizierter Partner für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und bietet im Anschluss an den lehrplanmäßigen Unterricht täglich ein zusätzliches, freiwilliges Bildungs- und Betreuungsangebot an allen Selmer Grundschulen an.
Das Angebot umfasst die verpflichtende Teilnahme am Mittagessen und darüber hinaus an Arbeitsgemeinschaften, Förder- und Freizeitangeboten, Bewegung, Spiel und Sport sowie kulturellen Angeboten.
Was bedeutet „offene“ Ganztagsschule?
Das Wort „offene“ bedeutet, dass Sie die freie Wahl haben, Ihr Kind nach dem regulären Unterricht zum Betreuungs- und Bildungsangebot der OGS anzumelden. Entscheiden Sie sich für die OGS, bedeutet dies eine verbindliche Teilnahme des Kindes für das gesamte Schuljahr. Das Kind nimmt in der Regel an allen Unterrichtstagen bis 16.00 Uhr, mindestens jedoch bis 15.00 Uhr teil.
Freistellungswünsche sind durch die Eltern rechtzeitig mitzuteilen, bei regelmäßig stattfindenden außerschulischen Bildungsangeboten o. ä. möglichst mit Schuljahresbeginn. Den entsprechenden Vordruck auf Befreiung von der OGS finden Sie am Ende dieser Seite unter „Informationen und Vordrucke“.
Was ist eine GaKi-Klasse?
„GaKi“-Klasse steht als Abkürzung für rhythmisierte Ganztagskinder-Klasse; die teilnehmenden Kinder werden liebevoll „Gakis“ (Ganztagskinder) genannt. Alle Kinder dieser Klasse besuchen von der Klasse 1 bis 4 die Ganztagsschule und bleiben in ihrem Klassenverband. Der Besuch der Ganztagskinder-Klasse ist für die gesamte Grundschulzeit verpflichtend. Die Möglichkeit zur Anmeldung für eine Ganztagskinder-Klasse ist zurzeit nur an der Overbergschule möglich. Die Ludgerischule und die Grundschule „Auf den Äckern“ bieten diese Möglichkeit bislang nicht. Das Konzept zur Ganztagskinder-Klasse an der Overbergschule finden Sie am Ende dieser Seite unter „Informationen und Vordrucke“.
Was kostet die Offene Ganztagsschule (OGS)?
Die Beiträge für die Offene Ganztagsschule sind sozial gestaffelt und richten sich nach dem Jahreseinkommen der Eltern. Die Beitragstabelle finden Sie in der Beitragssatzung OGS; die Satzung finden Sie am Ende dieser Seite unter „Informationen und Vordrucke“.
Beitragszeitraum ist jeweils ein Schuljahr (Beginn 01. August und Ende am 31. Juli des folgenden Jahres), wobei in allen 12 Monaten ein gleichbleibender Betrag zu zahlen ist. Die Beitragspflicht besteht unabhängig von Ferienzeiten und Schließzeiten der OGS.
Ist die Teilnahme am Mittagessen verpflichtend und was kostet es?
Die Teilnahme am Mittagessen ist fester Bestandteil des OGS-Konzeptes und daher für jedes Kind verpflichtend. Zusätzlich zum Elternbeitrag wird jeweils von September bis Juli ein monatlicher Essenspauschalbetrag in Höhe von 73,00 € per SEPA-Lastschrift erhoben. Auch hier gilt, dass Ferien- und Schließzeiten nicht von der Verpflichtung zur Zahlung des Verpflegungsbeitrages entbinden.
Hier gelangen Sie zum SEPA-Lastschriftmandat des Vereins GANZ Selm:
Seit dem 01.01.2011 fördert und unterstützt das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) Familien mit geringem Einkommen; dazu gehört u. a. auch der Zuschuss zum Mittagessen. Wenn Sie Anspruch auf staatliche Leistungen (Bürgergeld, Sozialgeld, Wohngeld, Kinderzuschlag, SGB XII-Leistungen oder Asylbewerberleistungen) haben können Sie die Kosten für das Mittagessen aus dem Bildung- und Teilhabepaket geltend machen, indem Sie die Nummer Ihrer UpdateCard bei dem Trägerverein GANZ Selm e. V. angeben.
Werden die Kinder auch in den Ferien betreut?
Mit der Anmeldung hat Ihr Kind Anspruch zur Teilnahme an den Ferienbetreuungen. Der Verein GANZ Selm organisiert auch während Schulferien Betreuungsangebote und führt diese durch. Jeweils die Hälfte der Ferien wird für die Kinder eine Ferienbetreuung angeboten, die abwechselnd in verschiedenen Schulen von den unterschiedlichen Betreuungsteams angeboten und durchgeführt wird. Für die Teilnahme wird ein zusätzlicher Kostenbeitrag erhoben. Alle Informationen zu den Ferienbetreuungen finden Sie hier: https://ganz-selm.de/angebote/ferienbetreuung/.
Wie lange gilt der OGS-Betreuungsvertrag?
Die Anmeldung ist für ein Schuljahr verbindlich. Der Betreuungsvertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Schuljahr, wenn er nicht zum 31.03. des laufenden Schuljahres gekündigt wird. Da die Teilnahme an einer Ganztagskinder-Klasse für die gesamte Grundschulzeit verpflichtend ist, führt eine Kündigung des Vertrages zum Wechsel des Klassenverbandes.
Um den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab dem 01.08.2026 räumlich und personell sicherstellen zu können, werden OGS-Verträge ab dem 01.08.2024 bis zum 31.07.2026 befristet. Ab Einführung des Rechtsanspruches werden die Verträge ab Klasse 2 jeweils um ein Schuljahr verlängert, wenn die räumlichen und personellen Voraussetzungen am jeweiligen Schulstandort erfüllt werden können.
Was bedeutet „Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule“?
Mit dem Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (GaFöG) hat die Bundesregierung den Anspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung rechtlich verankert: Ab August 2026 sollen zunächst alle Kinder der ersten Klassenstufe einen Anspruch darauf haben, ganztägig gefördert zu werden. Der Anspruch soll in den Folgejahren um je eine Klassenstufe ausgeweitet werden, damit ab August 2029 jedes Grundschulkind der Klassenstufen 1 bis 4 einen Anspruch auf ganztägige Betreuung hat.
Die Übermittagbetreuung
Was ist die „Übermittagbetreuung“ (ÜMI)?
An allen Selmer Grundschulen wird zusätzlich zum Offenen Ganztag die Übermittagbetreuung angeboten. Die Kinder werden an allen Schultagen bis maximal 13.30 Uhr verlässlich betreut. Ein Mittagessen wird nicht gereicht. Für diese Betreuungsform ist ein Elternbeitrag in Höhe von 50,00 € monatlich zu zahlen; der Monat August ist beitragsfrei. Geschwisterkinder erhalten eine 50%ige Ermäßigung.
Wie lange gilt der ÜMI-Betreuungsvertrag?
Die Anmeldung ist für ein Schuljahr verbindlich. Der Betreuungsvertrag verlängert sich nicht automatisch um ein weiteres Schuljahr; bei weiterhin bestehendem Betreuungsbedarf ist eine erneute Anmeldung erforderlich. Eine unterjährige Abmeldung ist mit einer Frist von einem Monat zum letzten eines Monats möglich.
Um den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab dem 01.08.2026 räumlich und personell sicherstellen zu können, erfolgt die Platzvergabe in der ÜMI ab 2024 mit klarem Fokus auf die Jahrgänge 1 und 2. Eine Betreuung für die Jahrgänge 3 und 4 wird nicht mehr angeboten, bzw. gilt als Ausnahme aus pädagogischen Gründen.
Digitale Anmeldung
Wie melde ich mein Kind für die Betreuungsangebote an?
Wichtiger Hinweis: Eine Anmeldung zu einem der Betreuungsangebote ist ganzjährig möglich. Grundsätzlich erfolgt die Vergabe der Betreuungsplätze durch das jährliche Anmeldeverfahren (aktuell 22.01. bis 16.02.2024).
Anmeldungen, die nach dem offiziellen Anmeldezeitraum eingehen, können nur berücksichtigt werden, sofern noch freie Betreuungsplätze zur Verfügung stehen. Ansonsten werden solche Anmeldungen einer Warteliste zugeordnet (siehe auch Vertragsbedingungen OGS/ÜMI § 2).
Das Anmeldeverfahren findet jeweils zu Jahresbeginn (Januar/Februar) statt. Hier gelangen sie zur digitalen Anmeldung für die Betreuungsangebote der Stadt Selm:
digitale Anmeldung für die Betreuungsangebote
Wichtiger Hinweis: Bereits mit der Online-Anmeldung müssen alle erforderlichen Bescheinigungen/Nachweise hochgeladen werden. Die „Bescheinigung des Arbeitgebers über ein Arbeitsverhältnis“ finden Sie am Ende dieser Seite unter „Informationen und Vordrucke“. Die Vertragsbedingungen zu den Betreuungsangeboten OGS und ÜMI finden Sie an gleicher Stelle.
Eine verbindliche Erklärung zu den Vertragsbedingungen ist in der digitalen Anmeldung eingebunden; durch Betätigung eines Kontrollkästchen (Pflichtfeld) erfolgt Ihre aktive Zustimmung. Ein Zustandekommen des Vertrages erfolgt in Kenntnis der Geltung der Vertragsbedingungen. Der Betreuungsvertrag kommt durch die Mitteilung über die Aufnahme in das ausgewählte Betreuungsangebot zustande.
Erhalte ich mit der Anmeldung automatisch einen OGS- bzw. ÜMI-Platz?
Die Offene Ganztagsschule und die Übermittagbetreuung an den Grundschulen der Stadt Selm hat einen großen Zulauf. Es kann jedoch nur eine begrenzte Anzahl an Plätzen zur Verfügung gestellt werden, so dass regelmäßig mehr Anmeldungen eingehen, als Plätze vorhanden sind.
Die Aufnahme eines Kindes ist grundsätzlich eine Einzelfallentscheidung, die nach sorgfältiger Abwägung aller Aspekte zwischen Koordination, Schulleitung und der Stadt Selm als Schulträger getroffen wird.
Ansprechpartner für die Betreuungsangebote
Der Trägerverein GANZ Selm e. V.
Der Verein (http://ganz-selm.de) hat die Trägerschaft über die Betreuungsmöglichkeiten an Selmer Schulen und gewährleistet neben der Betreuung der Kinder im Offenen Ganztag und der Übermittagbetreuung (Primarstufe) auch die Betreuung in der Sekundarstufe I einiger Selmer Schulen. Die Selmer Schulleitungen sind beteiligt und in die pädagogische Arbeit des Vereins eingebunden.
GANZ SELM e. V. - Betreuung, Förderung, Bildung an allen Selmer Schulen.
Postanschrift: Südkirchener Straße 4, 59379 Selm
Büroadresse: Waltroper Str. 19, 59379 Selm
Tel.: 02592 / 61864
E-Mail: info@ganz-selm.de
Informationen zu den Betreuungsangeboten bei der Stadt Selm erteilt:
Frau Gemmel
Tel.: 02592 / 69130
Fax.: 02592 / 69100
Mail: OGS-UEMI@stadtselm.de
Herr Schneidereit
Tel.: 02592 / 69203
Fax.: 02592 / 69100
Mail: OGS-UEMI@stadtselm.de
Informationen und Vordrucke
- Antrag auf Befreiung von der OGS (108,3 KiB)
- Bescheinigung des Arbeitgebers über ein Arbeitsverhältnis.pdf (16,7 KiB)
- GaKi Klasse - Konzept Overbergschule (860,7 KiB)
- OGS-Satzung mit aktuellen Beitragsänderungen (162,5 KiB)
- Vertragsbedingungen OGS (263,3 KiB)
- Vertragsbedingungen ÜMI (303,2 KiB)
- ÜMI-Satzung über die Teilnahme und Erhebung von Elternbeiträgen (19,3 KiB)