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Jugendgerichtshilfe

Die Jugendgerichtshilfe als Teil der Sozialen Dienste des Amtes für Jugend, Schule, Familie und Soziales fühlt sich dem gesetzlichen Auftrag verpflichtet.

Die Jugendgerichtshilfe ist zuständig für alle jungen Menschen im Alter von 14 bis 20 Jahren, die eine Straftat verüben bzw. der Ausführung einer Straftat beschuldigt werden.

Aufgabe der Jugendgerichtshilfe ist es, ein möglichst objektives Bild der bisherigen Entwicklung, der augenblicklichen Lebenssituation und der persönlichen Perspektive des jungen Menschen/Straftäters in das Verfahren einzubringen. Für Probleme, die möglicherweise zur Straftat führten oder die aus der Straftat entstanden, wird Beratung und Unterstützung angeboten.

Die Jugendgerichtshilfe wird an den Gerichtsverhandlungen beteiligt und macht Vorschläge zu eventuellen Maßnahmen (z.B. Arbeitsauflagen, Teilnahme an Kursen, Täter-Opfer-Ausgleich).

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